Hinweise zur Schulöffnung am 4. Mai 2020

Liebe Eltern der vierten Klassen,

am kommenden Montag, den 4. Mai 2020 beginnt für einige der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der Unterricht. Wir freuen uns sehr, dass somit endlich wieder etwas Leben in die Schule zurückkehrt. Leider kann man hierbei jedoch nicht von Normalität sprechen.

Um eine unnötige Ansammlung vieler Kinder zu vermeiden, sollten Sie Ihr Kind zwischen 8.00 und 9.00 Uhr zur Schule schicken. Bitte beachten Sie dabei, dass die Buskinder den Vortritt haben, da der Bus gewöhnlich kurz vor 8.00 Uhr an der Schule eintrifft. Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ab Montag wieder der reguläre Busfahrplan gilt. Bitte schicken Sie, wenn möglich, Ihr Kind nicht früher! Die Betreuende Grundschule findet nach wie vor nicht statt! Einlass ist nach wie vor auf der Rückseite des Gebäudes, jedoch nur einzeln und nach Aufforderung durch eine Lehrkraft. Zwischen 9.00 und 12.00 Uhr findet der Kernunterricht statt. Die Kinder verbleiben stets in ihrem Klassenverband, es werden somit nicht alle Fächer unterrichtet! Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr schickt die Klassenleitung die Kinder nacheinander wieder nach Hause. Aufgrund des Busfahrplans verbleiben die Buskinder bis 13.00 Uhr in der Schule. Die Bücher und Arbeitshefte verbleiben von Montag bis Freitag in der Schule. Ein reguläres Angebot der Ganztagsschule ist nicht gegeben! Es wird kein Mittagessen angeboten.   

Nach wie vor wird eine Notbetreuung angeboten. Diese beginnt, wie bereits in den letzten Wochen, um 7.30 und endet um 15.50 Uhr. Ein Besuch der Notbetreuung ist nur nach vorheriger Rücksprache und Anmeldung (Anmeldeformular auf der Homepage der Schule) möglich.

Die Öffnung der Schulen ist mit strengen Regeln verbunden. Um einen mehr oder weniger reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, ist es zwingend notwendig, dass sich alle an die zusammenfassend aufgeführten Vorgaben halten.

Ankommen der Schülerinnen und Schüler an der Schule zwischen 8.00 und 9.00 Uhr, Buskinder  Zuerst

– Betreten des Schulhofs und des Schulgebäudes ist nur den Kindern gestattet

– Die Kinder müssen einen Mund- Nasenschutz tragen (auch im Bus und auf dem Schulhof)

– Versammlungsverbot vor dem Schulgebäude

– Vermeiden Sie es, Ihr Kind mit dem Auto zu bringen

– Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m ist immer und überall einzuhalten

– Eingang auf der Rückseite des Schulgebäudes

– Kinder warten gegebenenfalls an den entsprechenden Markierungen

– Betreten der Schule nur einzeln und nach vorheriger Aufforderung durch eine Lehrkraft

– Die gekennzeichneten Laufwege sind immer einzuhalten

– Auch in den Pausen gilt das Einhalten des Sicherheitsabstandes und das Tragen des Mund-   Nasenschutzes

– Verlassen der Schule zwischen 12.00 und 13.00 Uhr durch die Vordertür

Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen halten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule i. S. v. § 54 GscHO vor. Als erzieherische Einwirkung gem. § 55 Abs. 1 GschO wird zunächst eine Ermahnung ausgesprochen. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen.

(vgl. Konkretisierende Hinweise zur stufenweisen Schulöffnung durch das Ministerium für Bildung vom 23.04.2020).

Im letzten Abschnitt können Sie die enorme Bedeutung Ihrer Mithilfe erkennen. Besprechen Sie bitte alle genannten Vorgaben und deren Wichtigkeit mit Ihrem Kind! Auch wir werden selbstverständlich alles mit den Kindern erörtern und einüben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Des Weiteren hoffen wir, dass sich alle nach ein paar Tagen an die neue Situation gewöhnen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Klein                                    Jörg Rodner

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