Liebe Erziehungs- und Sorgeberechtigte,
anbei einige Infomationen des Ministeriums zur Umsetzung des neuen Hygieneplanes:
Um weiterhin sicheren Unterricht im neuen Schuljahr zu ermöglichen, wurden die Regelungen zur Maskenpflicht an das Warnstufensystem in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz angepasst.
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die jeweilige Warnstufe gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt die Maskenpflicht ab dem übernächsten Tag in Stufe 1 zunächst für alle Personen im Schulgebäude, in Stufe 2 zusätzlich am Platz im Klassenraum, für Lehrkräfte im Lehrerzimmer oder in gemeinschaftlich genutzten Büros.
Für Personen in Grund- und Förderschulen gilt im Klassenraum in Stufe 2 keine Maskenpflicht. In Stufe 3 gilt die Maskenpflicht zusätzlich für alle Personen aller Schularten auch im Klassenraum. Im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.
In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können.
Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten
Für die Grundschule Kusel gilt die Warnstufe 1 ab Montag 13.09.2021.
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