Wichtige Information zur Schülerbeförderung

!!!Wichtige Information!!!

Guten Tag,

der Landkreis Kusel liegt nun nach den offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts an drei Tagen in Folge über einem Inzidenzwert von 100 (Montag, 26.4 – 105,4 / Dienstag, 27.4. – 105,4 und Mittwoch, 28.4. – 104,0).

Laut Bundesgesetz tritt automatisch ab dem übernächsten Tag – also ab Freitag, dem 30.04.2021, 0:00 Uhr – die Bundesnotbremse (Regelungen nach §28b des Infektionsschutzgesetzes) in Kraft.

Wir möchten Sie daher darüber informieren, dass durch diese Regelung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – einschließlich der Schülerbeförderung – für die Fahrgäste eine verschärfte Maskenpflicht eingeführt wurde. Daher ist während der Beförderung sowie an den Haltestellen, Bahnhöfen, Wartebereichen, etc. einer Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist dann nicht mehr ausreichend.

Von der Maskenpflicht  ausgenommen sind nur:

  1. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
  3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Diese Maßnahmen sind ab Freitag, 30.04.21, 00:00 Uhr im Landkreis Kusel gültig!

 

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